- Ökonomische Tragfähigkeit und Gewinnbringung mit Bezug auf die Lebensdauer des Gebäudes und der Materialien
- Ökologisch sinnvoll; Ressourcenschonend, bauphysikalisch funktional; Nutzerbezogen mit hohem Raumkomfort
- Terminlich und finanziell abgestimmte Planung
- Soziale Orientierung / Fokus auf individuelle NutzerInnen-Bedürfnisse mit Hinblick auf Weiter- und Umnutzungsmöglichkeiten
- Technisch aktuelle und wissensorientierte Entwürfe
- Gestalterische Nachhaltigkeit mit Verpflichtung zu nachfolgenden Generationen und Bezug zur Baugeschichte
- Projektbezogene Materialauswahl mit Lebenszyklusanalysen (Ökobilanzierung)
- Betrachtung und Prüfung aller Recyclingmöglichkeiten, Nachnutzungen, Umnutzungen und deren Gesamtenergiebilanzen
- Digital integrierte Planung
- Gesamtheitliche Projektberatung – von der Idee bis zum Betrieb oder Verkauf
Wir fühlen uns den CSR-Richtlinien (Corporate Social Resposibility), den 17 SDGs (Sustainable Development Goals) und den ESRS (European Sustainability Reporting Standards) verpflichtet.
Wir bieten an
bk plan realisiert alle Leistungsphasen [1-9] nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure [www.aknw.de]. Darüber hinaus bieten wir ein erweitertes Leistungsspektrum in den Bereichen Gutachten, kooperative städtebauliche Verfahren, Bürgerbeteiligung im Werkstattverfahren, Projektsteuerung, Kosten-/ Nutzen-Amortisationsberechnungen und Projektentwicklungsbegleitung an.
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LP 1 – Grundlagenermittlung
Der Architekt ermittelt gemeinsam mit dem Bauherrn die exakten Rahmenbedingungen für das Bauvorhaben.
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LP 2 – Vorplanung
Mittels Strichskizzen und Zeichnungen im geeigneten Maßstab nehmen die Vorstellungen des Bauherrn erste Gestalt an. Der Architekt klärt die Realisierbarkeit und erstellt eine erste Kostenschätzung.
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LP 3 – Entwurfsplanung
Der Architekt fertigt Schnittzeichnungen, Grundrisse und Außenansichten an, in der Regel im Maßstab 1:100. Hinzu kommen eine Baubeschreibung des Hauses und eine Kostenberechnung.
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LP 4 – Genehmigungsplanung
Der Architekt reicht die notwendigen Baugenehmigungsanträge im Namen des Bauherrn bei der zuständigen Behörde ein und erwirkt damit die Baugenehmigung.
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LP 5 – Ausführungsplanung
Nach Erteilung der Baugenehmigung fertigt der Architekt genaue Zeichnungen im Maßstab 1:50 an, wichtige Details in größeren Maßstäben.
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LP 6 – Vorbereitung der Vergabe
Der Architekt arbeitet eine genaue Massenberechnung und Leistungsbeschreibung für die Handwerker aus und versendet diese als Ausschreibung an Firmen.
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LP 7 – Mitwirkung bei der Vergabe
Der Architekt prüft die eingehenden Angebote und erstellt einen Kostenanschlag.
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LP 8 – Objektüberwachung
Der Architekt kontrolliert die Arbeiten auf der Baustelle. Wenn ein Auftrag ausgeführt wurde, nimmt er die Arbeiten mit dem Bauherrn ab und prüft die Rechnungen.
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LP 9 – Objektbetreuung und Dokumentation
Der Architekt stellt alle wichtigen Dokumente zusammen und übergibt sie dem Bauherrn.
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Erweitertes Leistungsspektrum
Gutachten zur Bewertung von bebauten + unbebauten Grundstücken, Gutachten zur Schadenbewertung an Gebäuden, kooperative städtebauliche Verfahren, Bürgerbeteiligung im Werkstattverfahren, Projektsteuerung, Kosten- / Nutzen- Amortisationsberechnungen, Projektentwicklungsbegleitung, Machbarkeitsstudien, Büro- / Innenraumkonzepte